Das Österreichische Institut für Europäische Rechtspolitik und die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik haben einen kurzen Leitfaden für Initiatioren und Interessenten an der Europäischen Bürgerinitiative veröffentlicht:
Entgegen dem ersten Anschein kann eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) auch jetzt schon trotz ungünstiger EBI-Verordnungs-Bedingungen erfolgreich werden: Die EBI »right2water.eu« (Wasser ist keine Ware, sondern ein Grundrecht) hat in kürzester Zeit das Grunderfordernis von einer Million Unterschriften schon geschafft.
Der Beitrag gibt einen Überblick, worauf von Anfang an zu achten ist und bietet eine kleine »Do and Don’t«-Checkliste für Einsteiger. Links zu weiterführenden Informationen werden angeboten, auch wie man zu EBI-Ratgebern und EBI-Broschüren kommt. Überdies wird der EU-Kommission aufgezeigt, wie die, auf die verpflichtend für 2015 vorgesehene Evaluierung des Funktionierens der EBI, folgende EBI-VO-Novellierung grundzulegen ist, damit die EU Bürger.innen für die von der Verfassung her vorgesehene Mitgestaltung tatsächlich gewonnen werden können: Offensives, von (wechselseitigem) Vertrauen getragenes Zugehen auf die Bürgerschaft
muss die Generalprämisse der Verordnungsnovelle werden. Helfendes, die Bürgerschaft unterstützendes, »empowering«, EU-Recht ist vonnöten.
Comments are closed.