
Rechtswertestifter in Europa
Einladung zur Konferenz am 27. Oktober 2014 in Salzburg aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Österreichischen Instituts für Europäische Rechtspolitik.
Europäische Rechtswerte und deren Stifter
“Rechtswerte” (Wieacker, Rückert, Rehbinder, Würtenberger, Borowski, Pichler et al) sind jene Werte, die über die Rezeption in Rechtsordnungen von der bloß ethischen Erwartbarkeit einer Werthaltung in die Normativität und Verbindlichkeit übergegangen sind oder rechtspolitisch eingefordert werden. Solche generaliter auf der obersten Normebene verbindlich gemachten und zur weiteren Detailimplementation gemahnenden Rechtswerte stecken sichtbar in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und in der EU Grundrechte-Charta.
Wie verhält sich das mit der Weiterentwicklung der Rechtswerte auf den vielfältigen Ebenen der Rechtssetzung und Rechtsanwendung? Wer wirkt auf die Rechtssetzung und Rechtsanwendung wertestiftend ein? Inwieweit ist der Adressat von Rechtsnormen an der Rechtswertedynamik gestaltend beteiligt? In welcher Weise lassen sich allenfalls “europäische” Rechtswerte genuin als solche erkennen, die Europa von anderen Rechtskulturen deutlich unterscheidbar macht? Noch einmal, weil die Frage so drängend ist: Gibt es am Ende ohnehin nur mehr universelle Werte, wie es die Präambel zum EUV ja letztlich auch andeutet, und mithin ohnehin nur mehr eine universelle Rechtskultur? Aber wenn es wirklich so wäre, wozu dann das ganze Getue um ein “Europa der Werte”? Und wie muss sich dann die Diskriminierungs-Judikatur weiterentwickeln?
Mit dieser Frage wäre man bei einem zweiten großen Teil angekommen: Denn die Rechtswerte begegnen uns – zwar weniger plakativ aber dafür noch wirksamer – in der Interpretation durch die Rechtsprechung, insbesondere jener der Höchstgerichte. Dieser gegenüber dem legislativ-exekutiven Teil gleichgewichtige und gleichrangige Part soll als eigene Folgekonferenz an einem der beiden Höchstgerichtsorte abgehandelt werden. Denn dies ist ein zu weites Feld, um es innerhalb einer Eintageskonferenz schnell noch nebenher zu bestellen. Es wird die dynamische Weiterentwicklung der Rechtswerte gerade in der jüngeren Rechtssprechung spürbar, aber wie wird sie analysierbar, messbar und sichtbar? Kann man spezifische Werte noch als genuin „europäische“ erkennen? Und wenn ja, wie verhalten sie sich zu den in Europa ausgeprägten Elementen wie Multikulturalismus, Polymorphismus, Multiethnizität und zum Religionenpluralismus?
Im vorliegenden Konzept sehen wir Europa in einem größeren kulturellen Kontext, auch wenn dabei verstärkt auf die Europäische Union abgestellt wird und andere wichtige, wertemäßig ebenso determinierte Organisationen, wie zB der Europarat, vernachlässigt werden. Wir gehen eben auch der Frage nach, ob es denn überhaupt noch die primär dazu berufen erscheinenden Akteure sind, die das Rechtswertesystem repräsentieren und modellieren.
Zum Programm der Konferenz: Programm “Rechtswertestifter in Europa”
Um Anmeldungen mit Name, Adresse, Mobilnummer und Mail-Adresse wird gebeten an: rechtswerte@legalpolicy.eu